Breitbandausbau in der Steiermark
aktuelle Information für Regionen, Städte und Gemeinden
Breitband-Internet ist neben Strom, Kanal, Straße und Wasser eine der wichtigsten Infrastrukturen unserer Zeit. Das Land Steiermark betrachtet die Errichtung einer nachhaltigen Versorgung durch FTTH-Netze (Fiber to the Home) als wichtige Grundlage für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort und als Voraussetzung für eine gute Lebensqualität.
Die Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) als hundertprozentige Tochter des Landes Steiermark wurde 2019 mit dem Ziel gegründet, die steirischen Regionen und Gemeinden als Experten zu beraten und in besonders versorgungsschwachen Gebieten, bei vorherrschendem Marktversagen, auch Netze zu errichten.
Fünf Jahre später nach der Beratung von über 150 Gemeinden, mehr als 30 Ausbaugebieten und mehr als 4.100 surfenden Kunden kann man von einer Erfolgsstory sprechen, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass viele Bundesfördermittel in die Steiermark fließen und der private Markt angekurbelt wurde.
Aktuelle Fördersituation
Der Breitbandausbau wird derzeit von vielen Anbietern in der Steiermark mit und ohne Förderungsmittel stark vorangetrieben. Die aktuellen Versorgungsdaten und die geförderten Ausbauprojekte können unter der Webadresse www.breitbandatlas.gv.at jederzeit mit den entsprechenden Daten eingesehen werden.
Ohne die zur Verfügung gestellten Bundesfördermittel aus der 1. und 2. Breitbandmilliarde ist ein Ausbau vor allem in den ländlichen Regionen des Flächenbundeslandes Steiermark nicht finanzierbar.
Entscheidende Faktoren für die Auswahl des richtigen Glasfaser-Umsetzungspartners
Die Wahl der Gemeinde für einen Ausbaupartner muss wohl überlegt sein, beim Glasfaser-Ausbau kommen viele unterschiedlichste Qualitätskriterien zur Anwendung. Das Festsetzen von Standards und Kriterien im Sinne einer technischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist für das Land Steiermark und auch die einzelnen Gemeinden entscheidend.
Für Gemeinden ist es daher von besonderer Relevanz, einen Infrastrukturerrichter zu unterstützen, der sich für den Bau einer qualitativ hochwertigen und damit langfristig nutzbaren Infrastruktur einsetzt, denn der Erste, der einen Glasfaserausbau im ländlichen Gebiet durchführt, wird vermutlich der Einzige bleiben, der ausbaut. Die Gemeinden sind somit langfristig von einem Errichter abhängig, dessen Infrastruktur das Entwicklungspotenzial der Region maßgeblich beeinflusst.
Folgende Qualitätskriterien zeichnen ein gutes Glasfaser-Netz aus und sollten vor Projektbeginn sichergestellt sein:
- Welche Planung mit welchen konkreten Daten liegt dem Projekt zugrunde (z.B. Anschluss von bewohnten und benutzten Gebäuden lt. Adress-, Gebäude- und Wohnungsregisterdaten -AGWR)? Projekte, die durch etwaige Software-Tools zur Gänze oder größtenteils automatisch geplant wurden, sind kritisch zu betrachten.
- Wie sieht die genaue Flächendeckung und der Versorgungsgrad aus (werden 100% aller Haushalte in der Gemeinde ausgebaut, oder bleiben entlegene Gebiete unterversorgt)? Die Netzarchitektur muss von Anfang an für einen flächendeckenden Ausbau ausgelegt sein. Vorausschauende Planung bezieht alle Teile einer Gemeinde von Anfang an mit ein. Sind ausreichend Kapazitäten für einen späteren Vollausbau im Gebiet eingeplant und gibt es eine Abstimmung mit Mobilfunkbetreibern bzw. eine Glasfaseranbindung von Mobilfunkstandorten?
- Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Umsetzung aus (Baubeginn, einzelne Bauphasen, Inbetriebnahme, Abrechnung)?
- Die Nutzung von Synergiepotenzialen aus Infrastrukturprojekten der Gemeinde für eine Mitverlegung sowie bestehende Infrastruktur und Netzwerkkapazitäten bestehender Betreiber werden berücksichtigt.
- Punkt-zu-Punkt Netze (Point to Point) stellen eine eigene Leitung für jeden Anschluss von der Zentrale in die Wohneinheit sicher. Sie sind den günstigeren Punkt-zu-Multipunkt-Netzen im Sinne der Nachhaltigkeit eindeutig vorzuziehen.
- Nur Punkt-zu-Punkt Netze mit ausreichend Reserven für künftige Ausbauten und Senderversorgungen entsprechen dem steirischen Masterplan und sind langfristig nachhaltig.
- Eine ausreichende Verlegetiefe und ausfallsichere Strukturen garantieren stabilen und nachhaltigen Betrieb. Luftkabel bergen unkontrollierbare Risiken.
- Ein offenes Glasfaser-Netz auf allen Ebenen (errichtete Infrastruktur und Betrieb dieser Infrastruktur sowie Zugang zu dieser) sollte bevorzugt werden und von allen Dienstanbietern zu gleichen Konditionen genutzt werden können. Für Betreiber stellt dies einen fairen Wettbewerb und für Endkunden attraktive Endkundenangebote sicher.
Bei der Auswahl des Partners sind folgende Punkte zu beachten:
- Welcher Investor bzw. welches Modell liegt dem Projekt zugrunde? Welches Finanzierungsmodell sieht der mögliche Partner für das Ausbauvorhaben vor?
- Ist ein Verkauf des Glasfaser-Netzes (und damit ein Verlust der Mitbestimmung) in naher Zukunft bereits absehbar?
- Baut der mögliche Partner/Investor im Sinne des Masterplans Steiermark aus?
- Kann der Partner bereits auf erfolgreiche Umsetzungen bei Bau und Betrieb verweisen?
- Wie transparent ist der Partner? Lassen sich alle Angaben einfach prüfen?
- Welche Verpflichtungen (Beschlüsse, Haftungen) entstehen durch die Partnerschaft?
- Welche einmaligen Anschlusskosten kommen auf die Haushalte zu und welche Endkundenprodukte werden angeboten?
- Das Anbieten von geldwerten Vorteilen für die Gemeinde durch einen Errichter ist beihilfenrechtlich bedenklich und zeugt nicht von einem nachhaltigen Ansatz.
- Zukünftige Kosten der Instandhaltung der Infrastruktur werden nicht auf die Gemeinde übertragen und eine effiziente Wartung der passiven und aktiven Infrastruktur wird durch den Errichter gewährleistet. Die Vermarktung der Anschlüsse wird nicht in die alleinige Verantwortung der Gemeinde übertragen.
Bau, technische Umsetzung und Einhaltung von Normen:
Straßen und Wege sind die Lebensadern funktionierender Infrastruktur, daher müssen diese beim Bau des Netzes besonders berücksichtigt werden. In letzter Zeit werden vermehrt Anfragen von Gemeinden bezüglich Qualitätsproblemen beim Breitbandausbau entlang öffentlicher Straßen gestellt.
Werden Straßen und ihre Bestandteile durch nicht regelkonforme Baumethoden (zum Beispiel nicht genormte Trenchingverfahren oder Pflugverlegung im Bankett sowie in der Straßenböschung) zerstört oder langfristig beschädigt, hat dies einen langfristigen Verlust der Mittel zur Erhaltung der Straße zur Folge. Nach dem Verursacherprinzip haften Umsetzungspartner und Gemeinden für die fachgerechte Wiederherstellung.
Bei der Verlegung von Glasfaser-Leitungen in öffentlichen Straßen sind folgende Richtlinien zwingend einzuhalten:
RVS 03.08.12 Schlitzgräben im Bankett
RVS 03.08.61 Schlitzgräben
RVS 08.16.01 Anforderungen Asphaltschichten
RVS 13.01.42 Verfüllen von Rissen
RVS 13.01.43 Instandsetzung nach Grabungsarbeiten
RVS Arbeitspapier Nr. 05 Ausbildung Ränder, Nähten, Fugen und Anschlüssen im Asphaltstraßenbau
Diese Richtlinien sind auch in den Gestattungsverträgen, die die Gemeinde mit den ausführenden Firmen abschließen muss, als verbindlich zu erklären. Gemeinden werden darauf hingewiesen, dass sie als Straßenverwaltung zu einer ordnungsgemäßen Straßenerhaltung verpflichtet sind und die Gewährung von Fördermittel für den Ausbau von Straßen von der Einhaltung der einschlägigen Richtlinien/Normen abhängig ist. So ist im neuen Breitband-Planungsleitfaden des Bundesministeriums für Finanzen vom November 2023 die verbindliche Einhaltung der RVS auf Seite 14 für alle Breitband-Förderprojekte aus BBA 2030 festgehalten - siehe dazu auch Planungsleitfaden-Breitband.pdf.
Kann keine Verlegung mit einer alternativen Bauweise im Nahebereich von Straßen erfolgen, ist die Leitung mit der herkömmlichen Baumethode in offener Bauweise unter Einhaltung der einschlägigen Normen herzustellen. Es musste in der Steiermark bereits festgestellt werden, dass durch bisher eingesetzte Baumethoden (z.B. durch den Einsatz einer nicht geeigneten Fräse) Gemeindestraßen erheblich beschädigt wurden und eine nachdrückliche Empfehlung für eine Einstellung dieser Baumethoden ausgesprochen werden musste.
Ein Fortsetzen der Baumethode für die flächendeckende Herstellung von Glasfaser-Leitungen wird aus aufsichtsbehördlicher Sicht kritisch gesehen, da durch die vorsätzlichen Beschädigungen im Straßenkörper nicht nur umfassende Sanierungen der betroffenen Straßenzüge notwendig werden könnten, sondern auch Verkehrssicherungspflichten durch die Gemeinde als Straßenerhalter verletzt werden, die eventuell zu Unfällen Dritter und zu Haftungen der Gemeinde führen.
Für Fragen in diesem Zusammenhang ist die Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung kompetenter Ansprechpartner - siehe dazu hier:
Kontakt
Allgemeine Fragen zum Breitbandausbau:
Breitbandkoordinationsstelle der Abteilung 12 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Wirtschaft und Innovation, unter der Mailadresse wirtschaft@stmk.gv.at
Gemeindestraßen (technische Fragen, Gestattungsverträge, etc.):
Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Bauausführung und ländlicher Wegebau, unter der Mailadresse abteilung7@stmk.gv.at
Bundes- und Landesstraßen (technische Fragen, Bewilligungen etc.):
Abteilung 16 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Liegenschaften und technische Dienste, unter der Mailadresse abteilung16@stmk.gv.at
Allgemeinde technische Fragen zum Breitbandausbau:
Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI) unter der Mailadresse office@sbidi.eu