Breitbandausbau in der Steiermark
Aktuelle Informationen für Regionen, Städte und Gemeinden
Breitband-Internet ist neben Strom, Kanal, Straße und Wasser eine der wichtigsten Infrastrukturen unserer Zeit. Das Land Steiermark betrachtet die Errichtung einer nachhaltigen Versorgung durch FTTH-Netze (Fiber-to-the Home) als wichtige Grundlage für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort und als Voraussetzung für eine gute Lebensqualität.
Die Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Steiermark 2019 mit dem Ziel gegründet, die steirischen Regionen und Gemeinden als Experte zu beraten und in besonders versorgungsschwachen Gebieten bei vorherrschendem Marktversagen auch Netze zu errichten.
Fünf Jahre später kann man über sbidi von einer Erfolgsstory sprechen, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass viele Bundesfördermittel in die Steiermark geflossen sind und der private Markt angekurbelt wurde. Anfang 2025 hat sbidi so über 22.500 Haushalte erreicht, knapp 7.000 Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen, mehr als 1.300 km Trassenlänge gebaut und 20 Gemeinden in Vollbetrieb.
Aktuelle Fördersituation
Der Breitbandausbau wird derzeit von vielen Anbietern in der Steiermark mit und ohne Förderungsmittel stark vorangetrieben. Die aktuellen Versorgungsdaten und die geförderten Ausbauprojekte können unter der Webadresse www.breitbandatlas.gv.at für Österreich oder
hier für die Steiermark mit den entsprechenden Daten eingesehen werden.
Entscheidende Faktoren für die Auswahl des richtigen Glasfaser-Umsetzungspartners
Die Wahl der Gemeinde für einen Ausbaupartner muss wohl überlegt sein, beim Glasfaser-Ausbau kommen viele unterschiedlichste Qualitätskriterien zur Anwendung. Das Festsetzen von Standards und Kriterien im Sinne einer technischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist für das Land Steiermark und auch die einzelnen Gemeinden entscheidend.
Für Gemeinden ist es daher von besonderer Relevanz, einen Infrastrukturerrichter zu unterstützen, der sich für den Bau einer qualitativ hochwertigen und damit langfristig nutzbaren Infrastruktur einsetzt, denn der Erste, der einen Glasfaserausbau im ländlichen Gebiet durchführt, wird vermutlich der Einzige bleiben, der ausbaut. Die Gemeinden sind somit langfristig von einem Errichter abhängig, dessen Infrastruktur das Entwicklungspotenzial der Region maßgeblich beeinflusst.
Folgende Qualitätskriterien zeichnen ein gutes Glasfaser-Netz aus und sollten vor Projektbeginn sichergestellt sein:
- Welche Planung mit welchen konkreten Daten liegt dem Projekt zugrunde (z.B. Anschluss von bewohnten und benutzten Gebäuden lt. Adress-, Gebäude- und Wohnungsregisterdaten -AGWR)? Projekte, die durch etwaige Software-Tools zur Gänze oder größtenteils automatisch geplant wurden, sind kritisch zu betrachten.
- Wie sieht die genaue Flächendeckung und der Versorgungsgrad aus (werden 100% aller Haushalte in der Gemeinde ausgebaut, oder bleiben entlegene Gebiete unterversorgt)? Die Netzarchitektur muss von Anfang an für einen flächendeckenden Ausbau ausgelegt sein. Vorausschauende Planung bezieht alle Teile einer Gemeinde von Anfang an mit ein. Sind ausreichend Kapazitäten für einen späteren Vollausbau im Gebiet eingeplant und gibt es eine Abstimmung mit Mobilfunkbetreibern bzw. eine Glasfaseranbindung von Mobilfunkstandorten?
- Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Umsetzung aus (Baubeginn, einzelne Bauphasen, Inbetriebnahme, Abrechnung)?
- Die Nutzung von Synergiepotenzialen aus Infrastrukturprojekten der Gemeinde für eine Mitverlegung sowie bestehende Infrastruktur und Netzwerkkapazitäten bestehender Betreiber werden berücksichtigt.
- Punkt-zu-Punkt Netze (Point to Point) stellen eine eigene Leitung für jeden Anschluss von der Zentrale in die Wohneinheit sicher. Sie sind den günstigeren Punkt-zu-Multipunkt-Netzen im Sinne der Nachhaltigkeit eindeutig vorzuziehen.
- Nur Punkt-zu-Punkt Netze mit ausreichend Reserven für künftige Ausbauten und Senderversorgungen entsprechen dem steirischen Masterplan und sind langfristig nachhaltig.
- Eine ausreichende Verlegetiefe und ausfallsichere Strukturen garantieren stabilen und nachhaltigen Betrieb. Luftkabel bergen unkontrollierbare Risiken.
- Ein offenes Glasfaser-Netz auf allen Ebenen (errichtete Infrastruktur und Betrieb dieser Infrastruktur sowie Zugang zu dieser) sollte bevorzugt werden und von allen Dienstanbietern zu gleichen Konditionen genutzt werden können. Für Betreiber stellt dies einen fairen Wettbewerb und für Endkunden attraktive Endkundenangebote sicher.
Bei der Auswahl des Partners sind folgende Punkte zu beachten:
- Welcher Investor bzw. welches Modell liegt dem Projekt zugrunde? Welches Finanzierungsmodell sieht der mögliche Partner für das Ausbauvorhaben vor?
- Ist ein Verkauf des Glasfaser-Netzes (und damit ein Verlust der Mitbestimmung) in naher Zukunft bereits absehbar?
- Baut der mögliche Partner/Investor im Sinne des Masterplans Steiermark aus?
- Kann der Partner bereits auf erfolgreiche Umsetzungen bei Bau und Betrieb verweisen?
- Wie transparent ist der Partner? Lassen sich alle Angaben einfach prüfen?
- Welche Verpflichtungen (Beschlüsse, Haftungen) entstehen durch die Partnerschaft?
- Welche einmaligen Anschlusskosten kommen auf die Haushalte zu und welche Endkundenprodukte werden angeboten?
- Das Anbieten von geldwerten Vorteilen für die Gemeinde durch einen Errichter ist beihilfenrechtlich bedenklich und zeugt nicht von einem nachhaltigen Ansatz.
- Zukünftige Kosten der Instandhaltung der Infrastruktur werden nicht auf die Gemeinde übertragen und eine effiziente Wartung der passiven und aktiven Infrastruktur wird durch den Errichter gewährleistet. Die Vermarktung der Anschlüsse wird nicht in die alleinige Verantwortung der Gemeinde übertragen.
Bei der Verlegung von Glasfaser-Leitungen in öffentlichen Straßen sind folgende Richtlinien zwingend einzuhalten:
RVS 03.08.12 Schlitzgräben im Bankett
RVS 03.08.61 Schlitzgräben
RVS 08.16.01 Anforderungen Asphaltschichten
RVS 13.01.42 Verfüllen von Rissen
RVS 13.01.43 Instandsetzung nach Grabungsarbeiten
RVS Arbeitspapier Nr. 05 Ausbildung Ränder, Nähten, Fugen und Anschlüssen im Asphaltstraßenbau
Gestattungsverträge für mehr Rechtssicherheit
Diese Richtlinien sind auch in den Gestattungsverträgen, die die Gemeinde mit den ausführenden Firmen abschließen muss, als verbindlich zu erklären. Gemeinden werden darauf hingewiesen, dass sie als Straßenverwaltung zu einer ordnungsgemäßen Straßenerhaltung verpflichtet sind und die Gewährung von Fördermittel für den Ausbau von Straßen von der Einhaltung der einschlägigen Richtlinien/Normen abhängig ist. So ist im neuen Breitband-Planungsleitfaden des Bundesministeriums für Finanzen vom September 2024 die verbindliche Einhaltung der RVS auf Seite 14 für alle Breitband-Förderprojekte aus BBA 2030 festgehalten - siehe dazu auch den „ Planungsleitfaden Breitband zur Initiative Breitband Austria 2030" des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen.
Eine aktuelle Vorlage für einen Gestattungsvertrag finden Sie hier
Genormte Bauweise statt Schäden in und auf der Straße
Kann keine Verlegung mit einer alternativen Bauweise im Nahebereich von Straßen erfolgen, ist die Leitung mit der herkömmlichen Baumethode in offener Bauweise unter Einhaltung der einschlägigen Normen herzustellen. Es musste in der Steiermark bereits festgestellt werden, dass durch bisher eingesetzte Baumethoden (z.B. durch den Einsatz einer nicht geeigneten Fräse) Gemeindestraßen erheblich beschädigt wurden und eine nachdrückliche Empfehlung für eine Einstellung dieser Baumethoden ausgesprochen werden musste.
Ein Fortsetzen der Baumethode für die flächendeckende Herstellung von Glasfaser-Leitungen wird aus aufsichtsbehördlicher Sicht kritisch gesehen, da durch die vorsätzlichen Beschädigungen im Straßenkörper nicht nur umfassende Sanierungen der betroffenen Straßenzüge notwendig werden könnten, sondern auch Verkehrssicherungspflichten durch die Gemeinde als Straßenerhalter verletzt werden, die eventuell zu Unfällen Dritter und zu Haftungen der Gemeinde führen.
Was bei der Verlegung von Leitungen in Straßenkörpern besonders beachtet werden muss, erfahren Sie auch in den folgenden zwei Präsentationen der Abteilung 7 (Gemeindestraßen) und der Abteilung 16 (Landes- und Bundesstraßen):
Beide Präsentationen stehen hier als Download zur Verfügung:
Präsentation Abteilung 7_ "FTTH Netz- Leitungsverlegung entlang von Gemeindestraßen"
Für Fragen in diesem Zusammenhang stehen folgende Kontakte als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung:
Kontakt
Allgemeine Fragen zum Breitbandausbau:
Breitbandkoordinationsstelle der Abteilung 12 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Wirtschaft und Innovation, unter der Mailadresse wirtschaft@stmk.gv.at
Gemeindestraßen (technische Fragen, Gestattungsverträge, etc.):
Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Bauausführung und ländlicher Wegebau, unter der Mailadresse abteilung7@stmk.gv.at
Bundes- und Landesstraßen (technische Fragen, Bewilligungen etc.):
Abteilung 16 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Liegenschaften und technische Dienste, unter der Mailadresse abteilung16@stmk.gv.at
Allgemeinde technische Fragen zum Breitbandausbau:
Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI) unter der Mailadresse office@sbidi.eu