10. COMET-Projekte Call
16. April 2024 - 22. Oktober 2024
Am 16.04.2024 startet der 10. COMET-Projekte Call. Ziel der COMET-Projekte ist die Durchführung von hochqualitativer Forschung in der Zusammenarbeit Wissenschaft-Wirtschaft mit mittelfristiger Perspektive und klar abgegrenzter Themenstellung mit künftigem Entwicklungspotenzial. COMET-Projekte tragen zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen bei und ermöglichen neuen Konsortien und Themen den Zugang zu COMET.
Antragsberechtigt
sind Konsortien mit mind. 1 wissenschaftlichen Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 3 Unternehmenspartnern (Unternehmen aus dem In- und Ausland).
Die Ausschreibung ist thematisch offen, muss aber klar definiert werden.
Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.
Bestehende COMET-Zentren sowie COMET-Zentren, die sich im Phasing Out befinden, dürfen nicht als Konsortialführung in COMET-Projekten agieren. Die Teilnahme der Zentren als Beteiligte ist möglich, sofern diese nicht den überwiegenden Teil der förderbaren Gesamtkosten tragen.
Finanzierung
Es stehen 10 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung.
Förderungsquote: 45% fix
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 450.000 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 225.000 € pro Jahr
Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: mind. 45%
• Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Einordnung in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 des Landes Steiermark
Das COMET-Projekt muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter: Wirtschaftsstrategie 2030
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner
Der Anteil der steirischen Unternehmenspartner muss mind. 20% des Gesamtanteils der Unternehmenspartner betragen. Für die Berechnung ist die beiliegende Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner für COMET-Projekte mit Konsortialführung in der Steiermark
Der Anteil internationaler Unternehmenspartner darf max. 50 % des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen, sofern die Konsortialführung in der Steiermark ist.
- Verschränkung Cluster/Netzwerk
Die Konsortien sind angehalten, möglichst früh in der Projektentwicklungsphase über die SFG akkordierte Gespräche mit den themenrelevanten Cluster-/Netzwerkorganisationen zu führen mit dem Ziel, die zukünftige Kooperationsstrategie festzuhalten.
Ansprechpersonen in der SFG: Herr Michael Liebminger
Tel.: 0316 / 7093-333, E-Mail: michael.liebminger@sfg.at
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
09.04.2024: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie hier.)
16.04.2024: Start der Ausschreibung
23. - 27.09.2024 Hearings
Für eine Bewertung des COMET-Projekts ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
Wir ersuchen Sie daher, sich für das Hearing bis 12.09.2024 bei Frau Mag. Eva Kness (Kontakt siehe unten) anzumelden.
04.10.2024, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm bis zum 04.10.2024, 12:00 Uhr, an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
22.10.2024: Einreichung Antrag bei der FFG
24./25.06.2025: Juryentscheidung
ab 08.2025: Projektstart
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Budiono Nguyen
Tel: +43 5 7755-2104
Email: budiono.nguyen@ffg.at
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der FFG-Homepage.