EU-Programme 2021 - 2027
Die EU-Regionalpolitik (Kohäsionspolitik) gehört zu den wichtigsten Instrumenten der EU und trägt durch Investitionen über verschiedenste Fonds und Instrumente dazu bei, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen Europas Regionen abzubauen. Für die Steiermark beginnt mit dem Zeitraum 2021 bis 2027 die nunmehr fünfte EU-Strukturfondsperiode seit dem Beitritt Österreichs im Jahr 1995. Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als zentrales Instrument der EU-Regionalpolitik wird in Österreich - wie bereits in der Vorperiode - als gemeinsames österreichweites Programm umgesetzt.
Der 2019 im Kontext des Green Deals von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) wird in Österreich als jeweils eigene Priorität in den Programmen „IBW/EFRE & JTF 2021-2027" und „ESF+ Programm Beschäftigung & JTF Österreich 2021-2027" umgesetzt (Multifonds-Ansatz).
Das gemeinsame Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF" wurde von der Europäischen Kommission mittels Beschluss am 3. August 2022 final genehmigt und stellt die Voraussetzung für Finanzierungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) dar. Alle neun Bundesländer, so auch die Steiermark, tragen mit ihren jeweiligen finanziellen und strategischen Bereichen zur Umsetzung des Programms bei.
Investition in Beschäftigung und Wachstum und Übergang zu einer CO2- armen Wirtschaft (IBW/EFRE & JTF)
Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF" wird durch seinen strategischen Zugang einen Beitrag zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft leisten. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig gestärkt und Beschäftigung generiert.
Thematische Schwerpunkte - Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten
Die Programmstruktur basiert auf den folgenden - für Österreich in diesem Bereich anwendbaren - politischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik:
Politisches Ziel 1: ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen - P1 „Innovation".
Politisches Ziel 2: ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert - P2 „Nachhaltigkeit".
Politisches Ziel 5: ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU - P3 „Territoriale Entwicklung".
Hinzu kommt die Priorität 4 „Übergang", Just Transition Fund (JTF), oder auf Deutsch „Fonds für einen gerechten Übergang". Dieser ist Teil des sogenannten „Just Transition Mechanism" der Europäischen Kommission, in dessen Rahmen 2021-2027 europaweit jene Regionen unterstützt werden, die in einem besonderen Ausmaß vom Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sein werden (JTP-Regionen). In Österreich werden damit Gebiete der Bundesländer Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten angesprochen. Für die Steiermark sind dies die NUTS-3-Regionen östliche und westliche Obersteiermark sowie die Bezirke Graz-Umgebung und Deutschlandsberg.
Diese vier Prioritäten stellen den Rahmen für die Ausgestaltung der nachfolgend dargestellten Fördermaßnahmen dar. Den Querschnittsthemen Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft als integrale Programmthemen wird dabei ein besonderer Stellenwert eingeräumt und diese Themen werden auch in allen Maßnahmenbereichen umsetzbar sein.
In Summe stehen Österreich für das Programm IBW/EFRE & JTF rund € 597,43 Mio. EU-Mittel zur Verfügung. Hiervon entfallen auf den EFRE-Teil für die Steiermark € 129,3 Mio. und den JTF-Teil € 24,3 Mio., in Summe also € 153,6 Mio. Dies entspricht 25,7 % der Mittel für das österreichweite Programm. Damit erhält die Steiermark den weitaus größten Anteil. Von diesen Mitteln sind für den Bereich der technischen Hilfe - dieser steht den Programmbehörden für die Deckung der Kosten der Umsetzung zur Verfügung - im IBW/EFRE 6 % und im JTF 4 % in Abzug zu bringen, sodass für operative Maßnahmen in der Steiermark insgesamt rund € 145,4 Mio. zur Verfügung stehen. Ergänzt mit nationalen öffentlichen Mitteln und Eigenmitteln der Projektträger werden dadurch in der Steiermark Investitionen von rund € 438 Mio. ausgelöst werden.
Priorität 1 „Innovation"
Mit dem Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (FTI) in der Maßnahme 1.1 werden vor allem Forschungseinrichtungen und Unternehmen unterstützt, ihr Know-how in zukunftsorientierten Forschungsthemen, die an steirische regionale Stärkefelder andocken und im Einklang mit der Wirtschaftsstrategie stehen, auf- und auszubauen. Für die Steiermark wird diese Maßnahme sowohl von der Bundesförderstelle Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als auch von der Landesförderungsstelle Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG) abgewickelt. Hierbei handelt es sich einerseits um die Anschaffung von Geräten und Anlagen, welche als Forschungsinfrastruktur - in Abstimmung mit dem Land Steiermark - durch die FFG unterstützt werden und andererseits um die Förderung von Forschungs- und Technologiezentren durch die SFG.
Im Rahmen der Maßnahme 1.3 soll die Synchronisierung des Wissenschafts- und Wirtschaftssystems entlang der Themen der Wirtschaftsstrategie und der Schwerpunktsetzungen in den Regionen intensiviert werden. Hierfür werden aktivierende Managementressourcen gefördert, die Unternehmen näher an Forschungs- und Innovationsprojekte heranführen sollen. Ein weiterer Teil der Maßnahme befasst sich mit dem Gründungspotenzial in den Regionen. Start-up-Services, die auf die regionalen Start-up-Ökosysteme ausgerichtet sind, tragen als Ergänzung zu nationalen Maßnahmen dazu bei, ein Umfeld zu gestalten, in dem Gründungsideen entwickelt und in Gründungen übergeführt werden können. Die Umsetzung dieser Maßnahme liegt bei der SFG.
Mittels Förderung innovativer und produktiver Investitionen sollen das Wachstum und auch die Wettbewerbsfähigkeit von steirischen KMUs unterstützt werden. Die Förderungen in der Maßnahme 2 werden für Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich wie auch im Tourismus angeboten. Im industriell-gewerblichen Bereich werden innovative Vorhaben durch Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter unterstützt. Diese Investitionen stehen im Zusammenhang mit Produkt-, Prozess- oder Designinnovationen und greifen dabei neue technologische Entwicklungen auf. Die Umsetzung liegt für diesen Bereich bei der SFG. Im Tourismus werden strategische Investitionen kleiner und mittlerer Tourismusbetriebe unterstützt, es werden neue Angebote oder wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen gefördert. Die Umsetzung liegt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Priorität 2 „Nachhaltigkeit"
Das spezifische Ziel der Förderung von Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion soll durch eine stärkere Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen (M 3.1) sowie durch die Unterstützung angewandter Forschungs- und Demoprojekte sowie Ökoinnovationen (M 3.2) erreicht werden.
Im Bereich der Förderung und Nutzung klimarelevanter Technologien in der Maßnahme 3.1 werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im betrieblichen Bereich den Schwerpunkt bilden. Jedoch zeigt sich auch im öffentlichen Bereich ein erhebliches Einsparungspotenzial. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Anwendung von neuen Technologien bzw. die Übernahme und Integration von State-of-the-Art-Technologien gefördert, es handelt sich also um eine diffusionsorientierte Maßnahme. Neben den investiven Maßnahmen sollen auch Beratungsmaßnahmen gefördert werden, mit der Schwerpunktsetzung (1) Nutzung vorhandener und (2) Erschließung neuer Potenziale für ressourceneffizientes und energieschonendes bzw. nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft organisiertes Wirtschaften. Für die Steiermark wird diese Maßnahme sowohl von der Bundesförderstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) als auch von der Landesförderungsstelle SFG abgewickelt.
Die Maßnahme 3.2 zielt darauf ab, angewandte Forschungs- und Demoprojekte sowie Ökoinnovationen für mehr Energieeffizienz zu unterstützen, um innovative Technologien und Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz weiterzuentwickeln und in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte überzuführen. Zudem wird ein Fokus auf Ökoinnovationen für Energieeffizienz durch KMU gelegt. Durch diese Unterstützung sollen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen durchgeführt oder aufgegriffen bzw. in den Markt eingeführt werden. Die Abwicklung dieser Maßnahme liegt bei der SFG.
Priorität 3 „Territoriale Entwicklung"
Die Maßnahme 4 umfasst die Thematik der integrierten nachhaltigen städtischen Entwicklung und Stadtregionen, wobei der Fokus auf Städten und Stadtumlandregionen liegt. Diese umfasst sowohl die bevölkerungsstärksten Stadtregionen als auch die wichtige Ebene der Bezirkszentren und der kleinstädtischen Stadtumlandgebiete. Dabei wird der Schwerpunkt einerseits auf die Unterstützung notwendiger Entwicklungsprozesse und andererseits auf die Verbesserung der Koordination unter den relevanten stadtregionalen Stakeholdern gesetzt. Zudem werden strategische und beratende Aktivitäten in städtischen/stadtregionalen Schlüsselprojekten unterstützt. Schwerpunktthemen sind neben (1) der Ressourcenschonung (Projekte mit Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz zur Verbesserung der Luft- und Umweltqualität von Stadtregionen), (2) die Klimaanpassung (Projekte tragen im Hinblick auf den Klimawandel zu einer verbesserten Resilienz der Städte und Stadtregionen bei) und (3) eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung (Projekte, die eine koordinierte, integrierte und innovationsorientierte Wirtschaftsentwicklung der Stadtregionen bzw. in stadtregionalen funktionalen Wirtschaftsräumen unterstützen). Diese Maßnahme wird von der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung abgewickelt.
Priorität 4 „Übergang"
Das spezifische Ziel des Just Transition Fund besteht darin, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen. Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt als eigene Priorität der beiden Multifondsprogramme IBW/EFRE & JTF sowie ESF+ Beschäftigung & JTF. Mit diesem Fonds werden jene Regionen unterstützt, die am stärksten von den negativen Folgen des Übergangs betroffen sein werden. In der Steiermark umfasst dies die NUTS-3-Regionen östliche und westliche Obersteiermark sowie die Bezirke Deutschlandsberg und Graz-Umgebung.
Die Maßnahme 6.1 der Priorität „Übergang" zielt darauf ab, Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Maßnahme umfasst zwei Schwerpunkte: Im Bereich der KMU-Investitionen im Einklang mit den Zielen des Green Deals sollen langfristig tragfähige „grüne" Geschäftsfelder erschlossen bzw. ausgebaut und die Diversifizierung hin zu nachhaltigen und innovationsgeleiteten Wirtschaftsaktivitäten in der JTP-Region vorangetrieben werden. Im Rahmen dieser Maßnahme ist beispielsweise die Förderaktion „Green!Invest" der SFG bereits angelaufen. Der zweite Schwerpunkt dieser Maßnahme zielt auf die Stärkung der regionalen Start-up-Ökosysteme ab. Um neue Geschäftsmodelle zu etablieren und Gründungsvorhaben und Start-ups zu unterstützen, werden Beratungsleistungen für Start-ups und lokale Start-up-Ökosysteme aufgebaut.
Im Rahmen der Maßnahme 6.2 werden F&E-, Demo- und Innovationsprojekte unterstützt, die emissionsarme/-freie Technogien und Lösungen vorbereiten, um Stärken in Zukunftsfeldern, die in Einklang mit dem Green Deal stehen, zu entwickeln und auszubauen. Dabei werden sowohl F&E&I-Aktivitäten als auch Investitionen für notwendige Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gefördert. Zudem werden Innovations-Werkstätten und Innovations-Services unterstützt, um insbesondere KMU den Zugang zu F&E- und Innovations-Kompetenzen zu erleichtern und Geschäftsmodelle anzuwenden, zu entwickeln und zu erproben.
Für die Steiermark wird die Priorität „Übergang" vollständig von der SFG abgewickelt.
Programmstruktur „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027, EFRE & JTF"
Hier finden Sie die Übersicht der Prioritätsachsen und Maßnahmen, sowie den für die Steiermark relevanten Bereich des Förderungsprogramms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027, EFRE & JTF".
Detailliertere Informationen
für das gesamtösterreichische Programm IBW/EFRE & JTF 2021-2027 können Sie auf der EFRE-Homepage entnehmen.
Kontakt
DI Stephan Faßbender
Tel.: +43 (0)316 877-7937
Fax: +43 (0)316 877-3129
Mail: stephan.fassbender@stmk.gv.at
Mag. Karolin Gstinig
Tel.: +43 (0)316 877-5906
Fax: +43 (0)316 877-3129
Mail: karolin.gstinig@stmk.gv.at
Mag. Renate Handler
Tel.: +43 (0)316 877-3113
Fax: +43 (0)316 877-3129
Mail: renate.handler@stmk.gv.at