Breitbandstrategie Steiermark 2030
Breitbandstrategie Steiermark
Eine moderne, zukunftssichere Wirtschaft ist ohne Breitbandinternet nicht mehr denkbar. Auch unsere Gesellschaft baut mittlerweile zu einem beträchtlichen Teil auf ultraschnelle digitale Netze und leistungsstarke mobile Internetlösungen. Umso mehr gilt es jetzt, dem stetig voranschreitenden Prozess der Digitalisierung Rechnung zu tragen und den Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort Steiermark auf die Zukunft und insbesondere auf bevorstehende Herausforderungen des digitalen Zeitalters vorzubereiten.
Mit der Breitbandstrategie Highway 2020 wurden bereits 2014 zahlreiche Maßnahmen geplant und unternommen, um unser Land mit leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur zu versorgen. Die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Wirtschaft und Innovation, als zuständige Breitbandkoordinationsstelle des Landes Steiermark hat daher angelehnt an die aktuelle Breitbandstrategie des Bundes die „Breitbandstrategie Steiermark 2030" erarbeitet, die in den nächsten zehn Jahren umgesetzt werden und mit welcher der Breitbandausbau in der Steiermark weiter vorangetrieben werden soll.
Die neue Breitbandstrategie Steiermark 2030 wurde am 5. März 2020 in der Landesregierung sowie am 5. Mai 2020 im Landtag beschlossen und hat sich folgende Ziele gesetzt:
Strategische Ziele:
- Umfassender Ausbau auf Basis der regionalen Breitbandmasterpläne bzw. des gesamtsteirischen Masterplanes mit nachhaltig zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur. Glasfaser soll möglichst nahe zu jedem Unternehmen und jedem Haushalt herangeführt werden
- FttH-Verfügbarkeit (Fiber-to-the-Home) für 100 % der KMU und für größere Unternehmen sowie FttB-Verfügbarkeit (Fiber-to-the-Building) für 60 % der steirischen Wohnsitze bis 2030
- 5G-Ausbau durch frequenzerwerbende Unternehmen wird von Landesseite unterstützt
Zur Erreichung dieser strategischen Ziele der Breitbandstrategie Steiermark 2030 wurden nachfolgenden operativen Ziele festgelegt.
Operative Ziele:
- Koordiniertes Nebeneinander von sbidi- (Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m. b. H.) und privatwirtschaftlichem Ausbau
- Weiterentwicklung der sbidi hin zu einer weitgehend finanziell unabhängigen Gesellschaft
- Schließung von Netzlücken insbesondere im Backhaulbereich
- Eintreten für die Fortführung von Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Beendigung der Förderung des Breitbandausbaus von FttC (Fiber-to-the-Curb), da dies nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht
- Einbindung weiterer Stakeholder in die Thematik des Breitbandausbaus
- Kooperationen zwischen Land, sbidi, regionalen Netzbetreibern & nationalen Anbietern
Zur Erreichung dieser strategischen und operativen Ziele, sollen bis 2030 eine Reihe von weiteren Maßnahmen gesetzt werden.
Maßnahmen:
- Regelmäßiger Dialog mit Providern
- Anpassung von Landesrecht und Erstellung eines Grabungskatasters auf kommunaler Ebene
- Bewusstseinsbildung für Breitband als notwendige Infrastruktur
- Einbindung von lokalem, regionalem und bundesweitem Know-how verschiedener Stakeholder
- Vertretung der steirischen Interessen bei der Gestaltung des Rechtsrahmens auf EU- und Bundesebene
- Rolle der Regionen und Gemeinden beim Breitbandausbau als Steuerungsebene etablieren
- Entwicklung von sbidi hin zum Mittler und Vermarkter lokaler Netze
- Kooperation mit Providern in Bezug auf 5G-Ausbaupläne
Für Details zur neuen Breitbandstrategie klicken Sie HIER
Breitband Masterplan
In Kooperation mit der sbidi und den Regionalmanagementstellen hat die Abteilung 12 einen Breitbandmasterplan für die gesamte Steiermark mit Ausnahme der Stadt Graz erarbeitet. Dieser Masterplan enthält eine technische Grobplanung für Glasfaseranbindungen von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen auf Basis des Gebäude- und Wohnungsregisters der Statistik Austria.
Diese Planungen sind besonders für Gemeinden, Provider und potentielle Antragsteller von Breitbandförderungen eine wichtige Orientierung für den weitergehenden Breitbandausbau.
Mithilfe des Masterplans können bei Fördereinreichungen vor allem die anfallenden Kosten für den Breitbandausbau besser kalkuliert und abgeschätzt werden.
Mit der Möglichkeit des OGD - Open Government Data erhält man nun eine eingeschränkte Einsicht in den steirischen Masterplan.