8. COMET-Zentren Call
1. April bis 18. November 2025

Am 01.04.2025 startete der 8. COMET-Zentren Call der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes (FFG) .
In COMET-Zentren arbeiten Unternehmen und Forschungseinrichtungen gemeinsam an langfristigen Forschungsprogrammen. Diese Zentren zeichnen sich durch herausragende, kooperative Forschung auf internationalem Niveau aus und setzen neue Impulse in der Forschung. Sie entwickeln wichtige Kompetenzen und bauen Humanressourcen auf, während sie Forschenden vielfältige Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung bieten. Erfolgreiche Zentren sind bekannt für die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse, die sich sowohl in innovativen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen als auch in hochwertigen Publikationen zeigen. Die Internationalisierung, ein Zeichen für exzellente kooperative Forschung, zeigt sich besonders durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Forschenden, Organisationen und Unternehmen sowie durch die Teilnahme an globalen Projekten. COMET-Zentren leisten einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und unterstützen den nachhaltigen Wandel der österreichischen Wirtschaft.
COMET-Ziele:
- Aufbau und Fokussierung von Kompetenzen
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
- Stärkung des Forschungsstandorts Österreich
- Internationalisierung als Qualitätsmerkmal
- Aufbau/Entwicklung von Human Ressourcen
- Nachhaltigkeitsziele
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein mehrjähriges Forschungsprogramm an einem Kompetenzzentrum, welches sich an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiert. Die Forschungsthemen sind thematisch offen. Die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.
Wer wird gefördert?
Förderungsnehmer (und Vertragsnehmer) ist ausschließlich das COMET-Zentrum selbst, welches das Konsortium führt. Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeit errichtet werden.
Das Konsortium besteht aus mind. 1 wissenschaftlichem Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 5 unabhängigen Unternehmenspartnern aus dem In- und Ausland.
Antragsteller können bestehende COMET-Zentren, COMET-Projekte und neue Konsortien sein.
Wie lange ist die Laufzeit?
Die Laufzeit beträgt max. 8 (4 + 4) Jahre.
Es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.
Was bedeutet Nachhaltigkeit in COMET?
COMET-Zentren tragen im Sinne der SDGs (Sustainable Development Goals) zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei und unterstützen die Transformation der österreichischen Wirtschaft bei ihrem nachhaltigen Wandel.
- Bezug der Ausschreibung auf globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) und die europäischen Elemente des EU Green Deal
- Beitrag im Vorhaben zur Erreichung von ökologischen, sozialen, ökonomischen Nachhaltigkeitszielen
- Berücksichtigung bei Planung, Umsetzung und Verwertung des Vorhabens
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich via eCall bei der FFG möglich.
Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 (Bund:Land) und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es stehen 48 Mio.€ Bundesmittel zuzüglich 24 Mio.€ Landesmittel für 6 COMET-Zentren zur Verfügung.
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 2 Mio.€ pro Jahr
• Landesförderung: max. 1 Mio.€ pro Jahr
50% fixe Förderungsquote
Sonderregelung für bestehende K2-Zentren: 40-50% (nur für FP1 um einen flexiblen Übergang zu ermöglichen)
Die Restfinanzierung ist wie folgt aufzubringen:
mind. 45% Unternehmenspartner
mind. 5% Wissenschaftspartner
Kriterien des Landes Steiermark
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
Das Zentrum muss sich in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 einordnen lassen. Das heißt, das COMET-Zentrum ist zumindest einem der folgenden Themen zuordenbar:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter: Wirtschaftsstrategie 2030
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner mind. 20%
Der Anteil der steirischen Unternehmenspartner muss mind. 20% des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen. Für die Berechnung ist die Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner mit Hauptsitz in der Steiermark max. 50%
Der Anteil internationaler Unternehmenspartner darf max. 50% des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen. Die internationalen Partner werden dem Sitzbundesland zugerechnet.
- Anteil der Beschäftigten mind. 51%
Es müssen mind. 51% der Beschäftigten eines Zentrums mit steirischem Hauptsitz in der Steiermark tätig sein.
- Governance-Struktur
Jedes Zentrum muss eine geeignete Governance-Struktur (GmbH oder AG) mit dem Sitz eines Vertreters des Landes Steiermark im Aufsichtsrat aufweisen.
- Verschränkung Cluster/Netzwerk
Die Konsortien sind angehalten, möglichst früh in der Projektentwicklungsphase über die SFG akkordierte Gespräche mit den themenrelevanten Cluster-/Netzwerkorganisationen zu führen mit dem Ziel, die zukünftige Kooperationsstrategie festzuhalten.
Ansprechpersonen in der SFG: Herr Michael Liebminger
Tel.: 0316 / 7093-333, E-Mail: michael.liebminger@sfg.at
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
18.03.2025: Informationsveranstaltung FFG
01.04.2025: Start der Ausschreibung
10.10.2025: Anmeldung zum Hearing
Senden Sie Ihre Anmeldung bitte per Mail an Frau Mag. Eva Kness (eva.kness@stmk.gv.at)
16.10.2025: Hearing des Landes Steiermark
Für eine Bewertung des COMET-Zentrums ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
31.10.2025, 12:00 Uhr: Abgabe der CoreForm
Um einen LOC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
14.11.2025: Ausstellung des LOC
Nach Beschluss durch die Steirische Landesregierung und Unterzeichnung durch Herrn Landesrat Ehrenhöfer wird der LOC per Mail übermittelt.
18.11.2025, 12:00 Uhr: Einreichung des Antrags bei der FFG
Mai 2026: Hearings (geplant)
Juni 2026: Panel (geplant)
Projektstart: 01.01.2027, 01.04.2027, 01.06.2027
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Budiono Nguyen
Sensengasse 1, 1090 Wien
Tel.: 057755-2104, E-Mail: budiono.nguyen@ffg.at
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der FFG-Homepage.