7. COMET-Zentren Call
23. Mai - 23. November 2023

Am 23.05.2023 startet der 7. COMET-Zentren Call der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes (FFG) .
Ziel der COMET-Zentren ist der Aufbau und die Fokussierung von Kompetenzen durch exzellente kooperative Forschung mit mittel- bis langfristiger Perspektive. COMET-Zentren betreiben Forschung auf hohem internationalen Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Im Hinblick auf zukunftsrelevante Märkte tragen sie zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen bei. COMET-Zentren zeichnen sich durch ein an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiertes mehrjähriges Forschungsprogramm aus. Zur Sicherstellung des Kompetenzaufbaus baut ein COMET-Zentrum auch entsprechende Humanressourcen auf und entwickelt diese über strukturierte Karrieremodelle weiter.
COMET-Ziele:
- Aufbau und Fokussierung von Kompetenzen
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
- Stärkung des Forschungsstandorts Österreich
- Internationalisierung als Qualitätsmerkmal
- Aufbau/Entwicklung von Human Ressourcen
Welche Vorhaben können gefördert werden?
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Forschung (bis zum Prototyp)
- Grundlagenforschung in Zusammenhang mit den unter Punkten 1 und 2 genannten Vorhaben
- Ausbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit den unter Punkten 1 und 2 genannten Vorhaben
- Technische Durchführbarkeitsstudien
Antragstellung
Förderungsnehmer:in (und Vertragsnehmer:in) ist ausschließlich das COMET-Zentrum selbst, welches das Konsortium führt. Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeit errichtet werden.
Das Konsortium besteht aus mind. 1 wissenschaftlichem Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 5 unabhängigen Unternehmenspartnern aus dem In- und Ausland.
Antragsteller können bestehende COMET-Zentren, COMET-Projekte und neue Konsortien sein.
Die Ausschreibung ist thematisch offen, die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt max. 8 (4 + 4) Jahre.
Es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.
Nachhaltigkeit in COMET
Die Bewertung von Nachhaltigkeit in den Projektanträgen ist als Querschnittsmaterie in den Bewertungskriterien verankert.
• Bezug der Ausschreibung auf globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) und die europäischen Elemente des EU Green Deal
• Beitrag im Vorhaben zur Erreichung von ökologischen, sozialen, ökonomischen Nachhaltigkeitszielen
• Berücksichtigung bei Planung, Umsetzung und Verwertung des Vorhabens
Charakteristik der COMET-Zentren
• Eigene Rechtspersönlichkeit (GmbH bzw. Kapitalgesellschaft)
• Konzentration der Forschungsarbeiten an einem Standort bzw. an Standorten
• Kompetenzaufbau dirket am Zentrum
• COMET-Zentren sind grundsätzlich als Forschungseinrichtung (AGVO) einzustufen
• Klar definiertes Alleinstellungsmerkmal (USP)
Finanzierung
Es stehen 40,8 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel für 6 COMET-Zentren zur Verfügung.
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 1.700.000,00 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 850.000,00 € pro Jahr
Förderungsbandbreite: 40 - 55%
Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: mind. 40%
• Anteil beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen: mind. 5 %
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien des Landes Steiermark
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
Das Zentrum muss sich in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 einordnen lassen. Das heißt, das COMET-Zentrum ist zumindest einem der folgenden Themen zuordenbar:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter: Wirtschaftsstrategie 2030
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner
Der Anteil der steirischen Unternehmenspartner muss mind. 20% des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen. Für die Berechnung ist die Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner mit Hauptsitz in der Steiermark
Der Anteil internationaler Unternehmenspartner darf max. 50 % des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen. Die internationalen Partner werden dem Sitzbundesland zugerechnet.
- Anteil der Beschäftigten
Es müssen mind. 51% der Beschäftigten eines Zentrums mit steirischem Hauptsitz in der Steiermark tätig sein.
- Governance-Struktur
Jedes Zentrum muss eine geeignete Governance-Struktur (GmbH oder AG) mit dem Sitz eines Vertreters des Landes Steiermark im Aufsichtsrat aufweisen.
- Verschränkung Cluster/Netzwerk NEU!
Die Konsortien sind angehalten, möglichst früh in der Projektentwicklungsphase über die SFG akkordierte Gespräche mit den themenrelevanten Cluster-/Netzwerkorganisationen zu führen mit dem Ziel, die zukünftige Kooperationsstrategie festzuhalten.
Ansprechpersonen in der SFG: Herr Michael Liebminger
Tel.: 0316 / 7093-333, E-Mail: michael.liebminger@sfg.at
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
09.05.2023: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie hier)
23.05.2023: Start der Ausschreibung
20.10.2023: Anmeldung zum Hearing
Senden Sie Ihre Anmeldung bitte per Mail an Frau Mag. Eva Kness (eva.kness@stmk.gv.at)
30./31.10.2023: Hearing
Für eine Bewertung des COMET-Zentrums ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
06.11.2023, 12:00 Uhr: Abgabe der CoreForm
Um einen LOC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm bis zum 06.11.2023, 12:00 Uhr an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
17.11.2023: Ausstellung des LOC
Nach Beschluss durch die Steirische Landesregierung und Unterzeichnung durch Frau Landesrätin Eibinger-Miedl wird der LOC per Mail übermittelt.
23.11.2023, 12:00 Uhr: Einreichung des Antrags bei der FFG
10.-20.06.2024: Hearings (geplant)
26./27.06.2024 Panel (geplant)
Projektstart: 01.01.2025, 01.04.2025, 01.07.2025
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Ingrid Fleischhacker: Email: ingrid.fleischhacker@ffg.at; Tel: (0)5 775-2102
Reingard Repp: Email: reingard.repp@ffg.at; Tel.: (0) 57755-2107
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der FFG-Homepage.