9. COMET-Projekte Call
07. November 2022 - 25. April 2023

Am 07.11.2022 startet der 9. COMET-Projekte Call. Ziel der COMET-Projekte ist die Durchführung von hochqualitativer Forschung in der Zusammenarbeit Wissenschaft-Wirtschaft mit mittelfristiger Perspektive und klar abgegrenzter Themenstellung mit künftigem Entwicklungspotenzial. COMET-Projekte tragen zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess - und Dienstleistungsinnovationen bei und ermöglichen neuen Konsortien und Themen den Zugang zu COMET.
Antragsteller
Konsortien mit mind. 1 wissenschaftlichem Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 3 Unternehmenspartnern (Unternehmen aus dem In- und Ausland). Die Ausschreibung ist thematisch offen.
Was zeichnet ein COMET-Projekt aus:
- Hochqualitative Forschung in der Zusammenarbeit Wissenschaft-Wirtschaft mit mittelfristiger Perspektive und klar abgegrenzter Themenstellung
- Initiierung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen
- Vorhaben in der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft mit "multi-firm" Charakter
- Zugang neuer Konsortien und Themen zum COMET-Programm möglich
- Möglichkeit, sich langfristig in ein COMET Zentrum zu entwickeln
Welche Vorhaben können gefördert werden?
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Forschung
- Grundlagenforschung in Zusammenhang mit den unter Punkten 1 und 2 genannten Vorhaben
- Ausbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit den unter Punkten 1 und 2 genannten Vorhaben
- Technische Durchführbarkeitstudien
Es gelten die im EU Gemeinschaftsrahmen für staatliche F&E Beihilfen definierten maximalen Förderintensitäten.
Finanzierung
Es stehen 10 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung.
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 450.000 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 225.000 € pro Jahr
Förderungsbandbreite: 45% - fixierte Förderungsquote NEU!
Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: mind. 45%
• Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
Das COMET-Projekt muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter: Wirtschaftsstrategie 2030
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner
Der Anteil der steirischen Unternehmenspartner muss zumindest 20% des Gesamtanteils der Unternehmenspartner betragen. Für die Berechnung ist die beiliegende Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner für COMET-Projekte mit Konsortialführung in der Steiermark
Der Anteil internationaler Unternehmenspartner darf maximal 50 % des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen, sofern die Konsortialführung in der Steiermark ist.
- Verschränkung Cluster/Netzwerk NEU!
Die Konsortien sind angehalten, möglichst früh in der Projektentwicklungsphase über die SFG akkordierte Gespräche mit den themenrelevanten Cluster-/Netzwerkorganisationen zu führen mit dem Ziel, die zukünftige Kooperationsstrategie festzuhalten.
Ansprechpersonen in der SFG: Herr Michael Liebminger
Tel.: 0316 / 7093-333, E-Mail: michael.liebminger@sfg.at
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
05.10.2022: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie hier)
07.11.2022: Start der Ausschreibung
28./29.03.2023: Hearing
Für eine Bewertung des COMET-Projekts ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
Wir ersuchen Sie daher, sich für das Hearing bis 17.03.2023, 12:00 Uhr bei Frau Mag. Eva Kness anzumelden.
05.04.2023, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm bis zum 05.04.2023, 12:00 Uhr an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
14.04.2023: Einreichung CoreForm bei der FFG
25.04.2023: Einreichung Antrag bei der FFG
November 2023: Juryentscheidung
ab 01.01.2024: Projektstart
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Ingrid Fleischhacker: Email: ingrid.fleischhacker@ffg.at; Tel: (0)5 775-2102
Reingard Repp: Email: reingard.repp@ffg.at; Tel.: (0) 57755-2107
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der FFG-Homepage.