6. K1 Zentren-Call
01. Juni – 16. November 2021

Das Kompetenzzentren-Programm COMET (Competence Centers for Excellent Technologies) umfasst insgesamt drei Programmlinien (COMET-Modul, COMET-Zentrum, sowie COMET-Projekt), die sich durch hohe Forschungskompetenz und Wissenschaftsanbindung bei gleichzeitig hoher Umsetzungsrelevanz im Unternehmenssektor auszeichnen.
Ziel der COMET Zentren (K1) ist der Aufbau und die Fokussierung von Kompetenzen durch exzellente kooperative Forschung mit mittel- bis langfristiger Perspektive. COMET-Zentren betreiben Forschung auf hohem internationalem Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Im Hinblick auf zukunftsrelevante Märkte tragen sie zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen bei. COMET-Zentren zeichnen sich durch ein an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiertes mehrjähriges Forschungsprogramm aus. Zur Sicherstellung des Kompetenzaufbaus baut ein COMET-Zentrum auch entsprechende Humanressourcen auf und entwickelt diese über strukturierte Karrieremodelle weiter.
Die Ausschreibung richtet sich an existierende COMET-Zentren (K1) oder COMET-Projekte ebenso wie an neue Initiativen und erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
Antragsteller
Das Konsortium muss aus mind. 1 wissenschaftlichen Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 5 Unternehmenspartnern bestehen.
Gefördert werden Kompetenzzentren, die im Rahmen eines von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam definierten Forschungsprogramms Forschung auf hohem internationalem Niveau betreiben. Die Ausschreibung ist thematisch offen.
Finanzierung
· Öffentliche Förderquote: 40 - 55 %
· Unternehmenspartner: mind. 40 %
· Wissenschaftspartner: mind. 5 %
· Max. Bundesförderung: 1,7 Mio. Euro/Jahr
· Max. Landesförderung: 0,85 Mio. Euro/Jahr
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025
Das K1-Zentrum muss sich in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 einordnen lassen. Das heißt, das K1-Zentrum muss sich mit einem der drei Leitthemen (Mobility, Green-Tech, Health-Tech) und/oder den technologischen Kernkompetenzen (Material- und Werkstofftechnologien; Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau; Digitaltechnologien und Mikroelektronik) der Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 beschäftigen.
Details siehe dazu unter: Wirtschaftsstrategie 2025
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner
Der Anteil der steirischen Unternehmenspartner muss zumindest 20% des Gesamtanteils der Unternehmenspartner betragen. Für die Berechnung ist die beiliegende Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner für K1-Zentren mit Sitz in der Steiermark
Das K1-Zentrum mit Sitz in der Steiermark darf einen Anteil an internationalen Unternehmenspartner von max. 50% haben. Die internationalen Partner werden dem Sitzbundesland zugerechnet.
- Anteil der Beschäftigten
Es müssen mind. 51% der Beschäftigten eines K1-Zentrums mit steirischem Hauptsitz in der Steiermark tätig sein.
- Governance-Struktur
Jedes K1-Zentrum muss eine geeignete Governance-Struktur (GmbH oder AG) mit dem Sitz eines Vertreters des Landes Steiermark im Aufsichtsrat aufweisen.
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
04.05.2021: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie hier)
01.06.2021: Start der Ausschreibung
20./21.10.2021: Präsentationstermin
Für eine Bewertung des COMET-Zentrums ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
Wir ersuchen Sie daher, sich für diese Präsentation bis 04.10.2021, 12:00 Uhr bei Frau Mag. Eva Kness anzumelden.
27.10.2021, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm bis zum 27.10.2021, 12:00 Uhr an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren.
Weiters dürfen wir die Projektwerber darauf hinweisen, dass bei der Abgabe der CoreForm eine grundsätzliche Abstimmung mit anderen mitfinanzierenden Bundesländern bereits vorliegen muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
12.11.2021: Ausstellung LOC
16.11.2021: Ende der Einreichfrist bei der FFG (12:00 Uhr)
Juni 2022: Hearings und Projektauswahl
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Ingrid Fleischhacker: Email: ingrid.fleischhacker@ffg.at; Tel: (0)5 775-2102
Reingard Repp: Email: reingard.repp@ffg.at; Tel.: (0) 57755-2107
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der FFG-Homepage.