Anpassung des Steiermärkischen Lichtspielgesetzes vom Landtag beschlossen
Graz, 17. Jänner 2012 - Heute hat der Landtag auf Antrag von Landesrat Dr. Christian Buchmann die Anpassung des Steiermärkischen Lichtspielgesetzes beschlossen. Es wurden im Besonderen die beiden Alterstufen „bis zum vollendeten 8. Lebensjahr" und „bis zum vollendeten 12. Lebensjahr" eingefügt. „Diese Novellierung war notwendig, um Empfehlungen der Jugendmedienkommission auch gesetzeskonform Folge leisten zu können", so Buchmann.
Die Jugendmedienkommission kann Empfehlungen auch für die Altersstufen „bis zum 8. vollendeten Lebensjahr" und „bis zum 12. vollendeten Lebensjahr" aussprechen, die im Steiermärkischen Lichtspielgesetz so nicht vorgesehen waren. „Bei zum Beispiel Harry-Potter-Filmen hat das alle vor Probleme gestellt, die wir mit der Novellierung des Gesetzes jetzt aus der Welt räumen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen", hält Landesrat Christian Buchmann fest.
Außerdem wird mit der Gesetzesnovelle beschlossen, dass „Kinder und Jugendliche in Begleitung von Aufsichtspersonen auch Filmvorführungen besuchen dürfen, für die eine um höchstens drei Jahre höhere Altersstufe festgelegt worden ist, sofern es sich nicht im Filme handelt, für die Jugendverbot gilt".
Wichtig ist auch noch die Klarstellung im Gesetz, dass Untersagungsbescheide betreffend die Jugendzulässigkeit von Filmen erst nach der ersten öffentlichen Aufführung ¬- was in der Praxis immer so gehandhabt wird, erlassen werden dürfen, um dadurch etwaigen verfassungsrechtlichen Konflikten in Hinblick auf das Zensurverbot entgegenzuwirken.
Der Landtag Steiermark hat die Novelle des Steiermärkischen Lichtspielgesetzes heute Abend beschlossen.