Mitarbeiterbeteiligung schafft Motivation und Wachstum
Im Rahmen des von Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann (VP) initiierten Symposiums zur Mitarbeiterbeteiligung fordert er steuerliche Anreize für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und richtet einen one-stop-shop für Mitarbeiterbeteiligung in der Steirischen Wirtschaftsförderung GmbH ein.
In Österreich sind, wie eine WKO-Studie belegt, nur 6% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen beteiligt - eine Quote, die weit unter dem europäischen Durchschnitt von 20 bis 30% liegt. Aufgrund der immer größer werdenden Diskrepanz zwischen Unternehmensgewinnen und Löhnen und Gehältern wird die Diskussion über Mitarbeiterbeteiligungsmodelle nun verstärkt geführt. Deshalb hat Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann am 9. Mai 07 ein Symposium zu diesem Thema initiiert.
Im Rahmen dieser Veranstaltung betonte Buchmann, dass er das Modell der Mitarbeiterbeteiligung für geeignet halte, die Produktivität in Unternehmen zu erhöhen sowie die Innovationskraft, den Teamgeist und die Finanzkraft des Unternehmens zu steigern.
„Gerade für kleine und mittlere Unternehmen muss es Anreize geben, Motivation durch Mitarbeiterbeteiligung zu schaffen. Diese Anreize können zum Beispiel die steuerbegünstigte Auszahlung von Gewinnen, die steuerliche Absetzbarkeit der Gewinne sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmen, steuerliche Freibeträge pro Mitarbeiter oder steuerfreie Aktien sein", so der Landesrat. Ab sofort gibt es auf seine Initiative hin eine Anlaufstelle für Fragen zum Thema Mitarbeiterbeteiligung bei der Steirischen WirtschaftsförderungsGmbH (SFG).
LH-Stv. Hermann Schützenhöfer unterstrich die Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung in der Zeit des wirtschaftlichen Wachstums. Erfolgreiche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken - die Zeit ist reif, auch in Österreich hier auf ein europäisches Niveau zu kommen. Schützenhöfer fordert, dass mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter beteiligen und auf diese Weise gemeinsam mit den Mitarbeitern eine neue Unternehmenskultur entwickeln. Die Politik muss ihrerseits dafür sorgen, dass die Umsetzung von Beteiligungsmodellen erleichtert wird.
Bei seinem Vortrag über die wirtschaftlichen Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen wies Dr. Leopold Gartler, Geschäftsführer der Grazer Unternehmensberatung Gartler & Partner GmbH darauf hin, dass Österreich im internationalen Vergleich noch starken Aufholbedarf habe. „Erst 3% der österreichischen Unternehmen bieten Formen von Mitarbeiterbeteiligungen im Gegensatz zu ca. 25% der britischen oder französischen Gesellschaften" so Gartler. Bei dieser Beteiligungsform sei neben anderen positiven Aspekten eine deutliche Steigerung der Wertschöpfung pro Mitarbeiter zu erwarten.
Anschließend verriet Dir. Werner Glanzer einige Details von der Einführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms beim Druck- und Mediendienstleister „Medienfabrik Graz". Ohne Ausnahme nehmen derzeit alle Medienfabrik-Mitarbeiter am Beteiligungsprogramm teil. Insbesondere beim Umzug des Unternehmens, bei dem über einen längeren Zeitraum ein äußerst hohes Maß an zeitlichem Einsatz aller Mitarbeiter gefragt war, hat sich die Beteiligung der Mitarbeiter an der Medienfabrik als verlässliche Motivationsstütze erwiesen.
Dr. Hubert Possegger, Leiter des Bereiches Recht und Beteiligungen der Voestalpine AG, berichtete in seiner Rede über den Aufbau des Mitarbeiterbeteiligungsmodells bei dem Stahlkonzern: „Die Herausforderung bei der Einführung des konzernweiten Stock Option Programms war die Verbindung von strategischem Eigentum mit einer Beteiligung am Erfolg des Unternehmens". Das Modell der Voestalpine wird derzeit bereits von über 16.800 Mitarbeitern genutzt, die insgesamt mehr als 10% der Aktien des Unternehmens halten.
Abschließend erläuterten die Rechtsanwälte Dr. Michael Drexel und Dr. Robert Schaar von der Grazer Rechtsanwalts-Kanzlei Drexel Schaar Weirer die entscheidenden rechtlichen Aspekte im Zusammenhang der Mitarbeiterbeteiligungen. Die Wahl des aus juristischer Sicht geeigneten Beteiligungs-Modells hat demnach nicht nur eine große Bedeutung für die Erreichung der gewünschten Wirkung bei den Mitarbeitern sondern auch für die rechtliche Absicherung des Unternehmens, welche die Beteiligung anbietet.