Buchmann erlässt neue Kehrtarife
Heute wird die neue Steiermärkische Kehrtarifverordnung kundgemacht und tritt somit morgen in Kraft. Die Novellierung dieser Verordnung erfolgte auf Antrag der Landesinnung der Rauchfangkehrer der Wirtschaftskammer Steiermark, selbstverständlich nach der im Gesetz geforderten Anhörung der Interessensvertretungen sowie des Gemeinde- und Städtebundes. Die Anhebung der Tarife begründet die Innung damit, dass die Tarife seit 2001 nicht mehr angepasst worden sind, und das mit dem ehemaligen Wirtschaftslandesrat Herbert Paierl geschlossene 5-jährige Stillhalteabkommen bereits Ende 2005 ausgelaufen ist.
Die bestehenden Tarife basieren auf Ergebnissen einer Studie von 1998 und wurden nun an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Während der VPI seit 1998 allerdings um 17% gestiegen ist, werden die Tarife für Rauchfangkehrerarbeiten nur um 11 % angehoben. Neu aufgenommen wird ein Tarif für Pellets-, Hackschnitzel- und Holzvergaserheizanlagen, um dem erhöhten Aufwand, der mit Arbeiten an diesen Anlagen einhergeht, gerecht zu werden. „Mit dieser Verordnung ist gewährleistet, dass wir dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden und sowohl auf die Leistungsfähigkeit der Betriebe als auch auf die Interessen der Leistungsempfänger Bedacht nehmen", so Wirtschaftslandesrat Buchmann.
In der Steiermark gibt es 114 Rauchfangkehrerbetriebe mit 648 Beschäftigten und 69 Lehrlingen.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung der Kehrtarifverordnung ist die Gewerbeordnung, sie legt die Vorraussetzung für die Erstellung einer Verordnung für die Höchsttarife des Rauchfangkehrergewerbes fest.