Wichtiger Schritt für Projekt Spielberg Neu
Das derzeit geltende Steiermärkische Veranstaltungsgesetz sieht keine besonderen Bestimmungen für Motorsportanlagen vor. Dies führt dazu, dass lärmintensive Veranstaltungen, auch wenn sie allgemein akzeptiert und gewünscht sind, derzeit nicht genehmigungsfähig sind. Für das Projekt Spielberg Neu bedeutet diese Rechtslage, dass es gegenwärtig nicht genehmigt und somit nicht realisiert werden könnte. Aus diesem Grund wurde am 4. Juli 2006 eine Expertengruppe beauftragt, einen Gesetzesänderungsvorschlag zu erarbeiten, der grundsätzlich eine Genehmigung des Projektes ermöglichen kann.
Heute wird dieser Gesetzesvorschlag zur Begutachtung und Stellungnahme vom Verfassungsdienst des Landes Steiermark verschickt sowie im Internet veröffentlicht. Erst danach werden die Steiermärkische Landesregierung und der Steiermärkische Landtag über den Gesetzesvorschlag entscheiden (Ende 2006 soll das Gesetz in Geltung treten).
„Die Grundlage des Gesetzes ist eine Anpassung an internationale Standards, wie bei vergleichbaren Projekten in Nürnberg oder Hockenheim. Die Regierungsparteien sind bereit, diese internationalen Standards auch in der Steiermark zu schaffen. In weiterer Folge liegt es nun an der „Projekt Spielberg neu“ GmbH zu prüfen, ob das Projekt Spielberg Neu und der dazugehörige Betriebsplan an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden kann“, so Buchmann.
Für LR Buchmann ist klar, dass ohne diese neue Regelung eine betriebswirtschaftliche Durchführung und die Realisierung des Projektes unmöglich ist. "Die eingeschlagene Vorgangsweise ist grundsätzlich richtig und die Gesetzesnovelle ein notwendiger Schritt, ob er hinreichend ist wird die Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben", so Buchmann.
Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Projektes Spielberg Neu:- Der Masterplan wird von der „Projekt Spielberg neu“ GmbH zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eingereicht, es erfolgt zuerst die Umweltverträglichkeitserklärung (Ende September 2006).
- Die Behördenverfahren nehmen ihren Lauf – die zuständige Abteilung muss innerhalb von 6 Monaten entscheiden und einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbescheid (UVP-Bescheid) erlassen.
- Wenn keine Berufung gegen den Bescheid der Behörde notwendig ist, kann im Frühjahr 2007 zu bauen begonnen werden.
- Wenn Berufungen gegen den Bescheid erfolgen, ist mit weiteren Verfahren zu rechnen und realistischer Weise mit einem Baubeginn Ende 2007 zu rechnen.